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Große Teile der Veranstaltungswirtschaft reagieren, laut Meldung des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, erleichtert auf das 2G Öffnungsmodell der Freien und Hansestadt Hamburg, das vollständig geimpften sowie genesenen Personen wieder freien Zugang zu Veranstaltungen ermöglicht.
Die Befürworter sehen darin nach anderthalb Jahren erstmals eine gewisse Perspektive für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität. Aber es regt sich auch Kritik: Führende Hamburger Hotelbetreiber:innen, Gastronom:innen und Clubbesitzer:innen äußern sich kritisch über die soeben in Hamburg eingeführte 2G-Regel. Es wird bereits gemutmaßt, dass der Hamburger Plan scheitern könne. Das Hamburger Clubkombinat befürchtet einen Impfdruck, „der mit einem Ausschluss sozialer Teilhabe einhergehe. Der Arbeitsrechtler Hecht weist darauf hin, dass man Mitarbeiter nicht zur Impfung zwingen könne.“
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) reagiert mit Fassungslosigkeit auf diese kritischen Stimmen. „Ich habe den Eindruck, dass die Kritiker:innen das 2G-Modell nicht richtig verstanden haben. Niemand ist verpflichtet, die Chance, welche die von Hamburg eingeführte 2G-Regel für Veranstaltungen, Musikclubs oder die Gastronomie eröffnet, auch umzusetzen“ sagt Jens Michow, Präsident des Veranstalter:innenverbandes, der bundesweit über 450 Unternehmen der Kulturveranstaltungsbranche repräsentiert. 2G sei eine Option, um vorhandene Sitzplatz- und Raumkapazitäten uneingeschränkt auslasten zu können. Niemand sei verpflichtet, sie zu nutzen. „Hamburg ist nach Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das dritte Bundesland, welches erkannt hat, dass man Grundrechte nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einschränken kann. Es ist aber nicht verhältnismäßig, dass man zur Eindämmung des Infektionsschutzes auch die Rechte von Menschen einschränkt, bei denen die Gefahr schwerer Infektionen ausgeschlossen ist“, so der Jurist.
Die Kritik, dass es sich bei 2G um eine ‚Impflicht durch die Hintertür‘ handele, hält Michow für unberechtigt. „Kein Mensch kann und soll gezwungen werden, sich impfen zu lassen“, stellt Michow klar. Aber wer sich nicht impfen lässt, könne keine Solidarität von Geimpften und Genesenen einfordern. „Ziel der unsere Grundrechte einschränkenden Eindämmungsverordnungen ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere eine Verhinderung der Überlastung unseres Gesundheitssystems. Da Immunisierte, also die 2G, die Gewähr dafür bieten, dass sie diese Zielerreichung nicht mehr gefährden, ist es nicht mehr verhältnismäßig, wenn ihre Grundrechte in gleicher Weise eingeschränkt bleiben wie die nicht immunisierter Menschen. Daher müssten für die 2G auch die Türen von Restaurants, Musikclubs und Konzerthallen uneingeschränkt geöffnet werden dürfen.“
Die Branche rolle mit schnellen Schritten auf ein drittes Krisenjahr zu. „Sofern die Länder jetzt nicht endlich schnell reagieren und zumindest den Hamburger Weg umsetzen, werden wir die Verfassungsgemäßheit der entsprechenden Verordnungen gerichtlich klären lassen.“, kündigt Michow an.