November 21, 2024

„tanz digital“ – 3. Ausschreibung startet – Antragsfrist 06.11.2022!

Foto: Uschi from Pixabay

Save The Date! Die erste Infoveranstaltung findet am 29.09.2022 15-16 Uhr via Zoom statt.

Anmeldung via Mail: tanz-digital@dachverband-tanz.de
Weitere Infos unter www.dachverband-tanz.de/tanz-digital

Hier geht`s zum Antrag.

Künstlerisch-mediale Produktionen beinhalten ein großes Potential für die Sichtbarkeit sowie für Innovationen im Tanz. tanz:digital ist Teil von NEUSTART KULTUR, dem Rettungs- und Zukunftsprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Träger ist der Dachverband Tanz Deutschland. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der medialen Präsentation von Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und die Erprobung neuer Aufnahme- und Produktionsformate – z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360-Grad-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming.

Mit der Ausschreibung sollen einerseits innovative Ansätze gefördert werden, die mit neuen Formaten und Technologien experimentieren. Andererseits soll auch die Anwendung und Transformation bereits erprobter Formate für die Arbeit mit einem größeren Ensemble und für ein großes Publikum gefördert werden. Folgeprojekte zu bereits geförderten Projekten sind gleichfalls erwünscht.

In den Bewerbungen sollen daher auch Informationen über die Arbeitsweise des Ensembles, laufende und geplante Produktionen und Informationen über die Publikumsreichweite gegeben werden.

Gefördert werden die medialen Umsetzungen tanzkünstlerischer und tanzpädagogischer/tanzvermittelnder Projekte. Zuwendungsfähig sind damit verbundenen Personal- und Honorarkosten, Reisekosten, Sachkosten und Anschaffungen. In diesem Rahmen ist es auch ein Anliegen, die Zusammenarbeit von Tanzkünstler*innen und Tanzarchiven zu stärken.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60.000 €. Ein Eigenanteil von 10% barer Eigenmittel ist bei allen Projekten einzubringen.

Einzureichen sind Informationen über den*die Antragsteller*in, eine Projektbeschreibung, ein Kosten und Finanzierungsplan und gegebenenfalls eine Absichtserklärung des Kooperationspartners (z.B. bei der Zusammenarbeit mit einem Archiv des Tanzes, mit Produktionsfirmen, Medienkünstler*innen).

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Antragsformular auf: www.dachverbandtanz.de/tanz-digital

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland und Arbeitsschwerpunkt im Tanz.

Bewerbungsfrist ist Sonntag, der 06. November 2022.

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury aus Tanz- und Medienexpert*innen Mitte Dezember 2022. Die Projekte müssen in der Zeit von Januar bis Juni 2023 umgesetzt werden. Sie sollen nach Möglichkeit auf einer technischen Plattform, welche vom Dachverband Tanz Deutschland gemeinsam mit Mitgliedsinstitutionen und Verbänden entwickelt wird, präsentiert werden und können zudem auf den eigenen Webseiten und Plattformen des*der Antragstellers*in online gehen.