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Der Digital Service Act (DSA) ist seit dem 17. Februar in Kraft. Dieses neue Internetregulierungsgesetz der Europäischen Union zielt darauf ab, den Verbraucherschutz auf Onlineplattformen zu verbessern, was auch das Online-Ticketing betrifft.
Der DSA gilt ab sofort in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft somit sämtliche Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten, darunter Internetprovider, soziale Netzwerke, Messenger und Online-Marktplätze.
Das Ziel des DSA besteht u.a. darin Desinformation einzudämmen, die Rechte der Nutzer*innen zu stärken und Onlineplattformen stärker zur Rechenschaft zu ziehen.
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen insbesondere Falschinformationen stärker unterbinden müssen und den Nutzern größere Transparenz bieten müssen. Auch soll der Verkauf gefälschter Produkte auf Online-Plattformen verhindert werden, was sich auch auf das Online-Ticketing auswirkt.
Der DSA verpflichtet Online-Marktplätze künftig dazu, wesentliche Informationen über Drittverkäufer*innen einzuholen, bevor diese ihre Produkte anbieten können. Auch müssen Name, Kontakt- und Handelsdaten der Verkäufer für die Käufer einsehbar sein. Zusätzlich muss während des gesamten Kaufprozesses deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um den Ticketverkauf einer dritten Partei handelt.
Webseiten, die Tickets weiterverkaufen, müssen auf manipulative Designs verzichten und öffentlich zugängliche Jahresberichte erstellen, um gelöschte Ticketangebote festzuhalten und rechtswidrige Aktivitäten zu dokumentieren.