April 9, 2025

Erster Tarifabschluss für gastierende Künstler:innen an deutschen Bühnen

Foto: Alexandra_Koch auf Pixabay

Fast 18 Monate nach Beginn der Tarifverhandlungen für gastierende Künstler:innen ist es den Künstler:innengewerkschaften BFFS, GDBA und VdO gelungen, mit dem Deutschen Bühnenverein einen Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen abzuschließen.

Der nun erreichte Tarifabschluss enthält wichtige Regelungen zur dringend gebotenen sozialen Absicherung gastierender Künstler:innen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Ausfallgagen, wenn vereinbarte Vorstellungen und Proben von Seiten der arbeitgebenden Bühne abgesagt werden, sowie Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung von Urlaub und dessen Abgeltung.

Das heißt, dass nunmehr auch nicht ständig beschäftigte Solist:innen, Chorist:innen und Tänzer:innen Anspruch auf Urlaub haben, wenn sie mindestens 26 Beschäftigungstage vertraglich vereinbart haben. Im Falle von Krankheit erhalten sie ein Entgelt in der im Tarifvertrag festgelegten Größenordnung und bei einer von der Bühne verantworteten Absage einer Vorstellung eine nach dem Absagezeitpunkt gestaffelte Ausfallgage.

In der Vergangenheit war es immer wieder zu rechtlicher Unsicherheit darüber gekommen, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen über die Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall oder die Gewährung von Urlaub für nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer:innen gelten.

Der Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen wird zum 01. Juni 2025 in Kraft treten.

Zuletzt hatten die Gewerkschaften GDBA und BFFS zum 31. Dezember 2024 den Normalvertrag Bühne gekündigt. Die Tarifparteien arbeiten aktuell an einem Teilabschluss, durch den der Tarifvertrag wieder uneingeschränkte Geltung erlangen würde.