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Die Corona-Pandemie hat die prekäre Lage selbständiger Kulturschaffender überdeutlich gemacht. Nur zwei Prozent der Selbstständigen in Deutschland hatten, laut Meldung der Deutschen Orchestervereinigung von heute, 2020 eine Arbeitslosenversicherung. „In Frankreich, Luxemburg, Belgien oder Norwegen sind freischaffende Künstler*innen wesentlich besser sozial abgesichert“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „An diesen gut funktionierenden Systemen sollte sich Deutschland orientieren.“
Momentan sind die Voraussetzungen für eine Versicherung Selbstständiger zu restriktiv, heißt es in der Meldung. Noch immer nutzen die Arbeitsämter eine unzweckmäßige Definition der Arbeitslosigkeit. Demnach stellen diese die Arbeitslosigkeit fest, wenn Selbstständige weniger als 15 Stunden pro Woche finanziell entlohnt arbeiten. Dabei werde nicht beachtet, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigung Kreativer in nicht zeitbasiert abgerechneter schöpferischer Tätigkeit oder auch in der Vorbereitung für Auftritte besteht. „Obwohl Tätigkeiten wie Proben bei Festangestellten selbstverständlich zur bezahlten Arbeitszeit zählen, sind sie für Arbeitsämter bei Freischaffenden offensichtlich nur schwer quantifizierbar. Das muss sich ändern“, sagt Mertens.
Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft sollten die Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung beantragen können, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten eine bestimmte Anzahl von Tagen finanziell entlohnt beschäftigt waren, so die Vorstellung des DOV. Der Versicherungsfall müsse eintreten, wenn Selbstständige während eines Kalendermonats weniger als 40 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens der letzten 24 Monate erzielten. Sie sollten dann 67 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens erhalten.
Bislang fallen die Kreativen und Kulturschaffenden aus dem System heraus, die langfristig oder seit ihrem Berufseinstieg gezielt eine selbstständige Tätigkeit verfolgen und deshalb keine abhängige Beschäftigung nachweisen können, wie es in der Meldung heißt. Zudem seien die Beiträge für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung zu hoch. Mertens: „Frei beschäftigte Kulturschaffende müssen im Gegensatz zu festangestellten Arbeitnehmer*innen die Kosten in voller Höhe alleine tragen. Auch hier gibt es Anpassungsbedarf.“