Elbphilharmonie | Foto: Peter Kaul, Pixabay
In einem offenen Brief wenden sich die in der Deutschen Konzerthauskonferenz (KHK) zusammengeschlossenen Konzerthäuser mit konkreten Vorschlägen für eine Öffnung an Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters. Darin plädieren die unterzeichnenden Konzerthausmanager gegen ein Vorgehen nach dem „Normalisierungskonzept Kultur“ des Deutschen Städtetags. Vielmehr sollten die Vorgaben der CoronaSchVO und der MVStättVO in differenzierter Weise für den Konzertbetrieb umgesetzt werden. Wie dies gehen kann, zeigt ein Vorschlag des Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC).Hier der Wortlaut des offenen Briefes:
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Grütters,
sehr geehrte Damen und Herren,
eine der aktuell schwierigsten Aufgaben ist die passgenaue Planung einer schrittweisen Rückkehr in ein freiheitliches Leben für die große Zahl unterschiedlichster Branchen. Dabei besteht die große Gefahr, dass aufgrund des enormen zeitlichen Drucks allgemein verbindliche Regelungen getroffen werden, die den unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Sektoren nicht gerecht werden. Wir denken dabei u.a. an pauschale Obergrenzen für Besucher und Mitwirkende kultureller Veranstaltungen.
In diesen Tagen macht das Positionspapier „Normalisierungskonzept Kultur“ des Deutschen Städtetags zur schrittweisen Wiederöffnung von Kulturinstitutionen die Runde, in der auch Konzerthäuser behandelt werden. Nach Meinung der Deutschen Konzerthauskonferenz (KHK), bestehend aus den 14 wichtigsten bundesdeutschen Konzerthäusern – wie der Elbphilharmonie Hamburg sowie den Philharmonien in Berlin, München und Köln – als auch vier assoziierten Mitgliedern in Wien, Zürich, Amsterdam und Luxemburg, darf der darin vorgeschlagene Weg für die Sparte Konzerthäuser nicht Grundlage für Vorschriften einer geregelten Wiederöffnung werden. Denn nach Maßgabe dieses Papiers werden viele Konzerte erst zu einem so späten Zeitpunkt wieder stattfinden können, dass Musikerinnen und Musikern, ganze Ensembles und die vielen Angestellten und Dienstleister der Konzertbranche in ihrer wirtschaftlichen Existenz nachhaltig und unwiederbringlich gefährdet sind.
Hingegen sind die Mitglieder der Konzerthauskonferenz der Überzeugung, dass die Vorgaben der CoronaSchVO und der MVStättVO in differenzierter Weise für den Konzertbetrieb umsetzbar sind. Konzerthäuser haben die Flexibilität Solisten, Kammermusikensembles oder groß besetzte Orchester auf ihrer Bühne auftreten zu lassen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, die Anzahl der Besucher an die gesetzlichen Regelungen anzupassen. Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) hat hierzu einen ersten Vorschlag vorgelegt, dem sich die Deutsche Konzerthauskonferenz dem Grunde nach anschließt und den wir in der Anlage zu Ihrer Information beilegen.
Zielsetzung muss es sein, dass die Häuser in die Lage versetzt werden, auf Grundlage bestimmter Vorgaben Konzepte zu entwickeln, die einen eingeschränkten Betrieb unter Maßgabe des Infektionsschutzes ermöglichen. Dazu gehören Vorgaben für Abstandsregelungen, Hygienekonzepte, Einlass- und Auslassmanagement sowohl auf als auch hinter der Bühne, im Zuschauerraum und Vorderhaus.
Die Konzerthauskonferenz bietet an, solche Vorgaben konstruktiv und als Expertenteam mit zu entwickeln und Vorschläge zu einem schrittweisen Wiederaufnahmebetrieb zu machen, der die weitere Ausbreitung von COVID19 vermeidet, zugleich aber Musikerinnen und Musikern möglichst bald wieder eine Bühne bietet. Aber nicht nur der Künstler wegen ist es wichtig, dass die Bühnen bald wieder bespielt werden können, auch sollte man den Hoffnungen und Wünschen des Publikums wieder gerecht werden. Denn Kultur ist in unserem Land systemrelevant!
Oft wurde gesagt, dass die Kultur einen Platz am Tisch von Politik und Wirtschaft haben sollte. Wir sind hier mit dem berühmten Cellisten Yo-Yo Ma der Überzeugung: Kultur ist der Tisch, an dem Politik und Wirtschaft verhandelt werden.