Dezember 3, 2024

Theater- und Künstlerverbände fordern Nachbesserung bei Infektionsschutzgesetz und Corona-Hilfen

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Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK), der Deutsche Bühnenverein und die Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) mahnen im Rahmen der vierten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes dringend nötige Änderungen für den verfassungsrechtlich geschützten Kulturbereich an. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Verbände den lapidaren Verweis in der Begründung der Gesetzesnovelle auf wirtschaftliche Kompensation des Schadens. Dies zeige wie wenig der Gesetzgeber geneigt ist, die ideelle Dimension von Kunst und Kultur für die Gesellschaft überhaupt anzuerkennen.

Angesichts der allgemeinen Lage nach monatelangen Schließungen und ohne substantielle Perspektive für die Künste formulieren die Verbände, die einen harten, konsequenten und schnellen Lockdown für alle Bereich der Gesellschaft unterstützen, vier Forderungen:

  1. Zeitliche Begrenzung und klare Perspektive für Öffnungen
  2. Differenzierte Öffnungsszenarien für innen und außen
  3. Zugang für Kinder und Jugendliche zu Angeboten der Kulturellen Bildung inkl. Besuch außerschulischer Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
  4. Möglichkeit zu Modellprojekten, um zu lernen, wie kulturelles Leben möglich ist, solange uns das Coronavirus begleitet .

Parallel dazu fordert der Deutsche Musikrat gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der von Nachbesserungen der Antragsregularien für die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes.

Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien:

Demnach sollen Musiker/innen bei den November-/Dezemberhilfen als „direkt betroffen“ eingestuft werden, so dass sie automatisch einen Anspruch auf Unterstützung erhalten. Dies müsse auch für Musiker/innen gelten, die mehr als 20 Prozent ihres Einkommens mit Musikunterricht oder anderen Nebentätigkeiten bestreiten. Bei der Berechnung des Referenzumsatzes sollten zudem auch Auslandseinkünfte berücksichtigt werden. Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen endet am 30. April 2021 und noch immer kommen die Hilfen laut Meldung bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musikerinnen und Musikern der freien Szenen zu oft nicht an.

Darüber hinaus geht der Musikrat davon aus, dass viele freischaffende Musiker/innen wegen relativ geringer Vergleichsumsätze die Höchstsumme der Neustarthilfe von 7.500 Euro für Januar bis Juni 2021 bei Weitem nicht erhalten werden. Um die Wirkung der Hilfen nicht noch weiter zu schmälern, müssten im Referenzzeitraum erhaltene Stipendien und Tantiemen grundsätzlich in die Berechnungsgrundlage einfließen. Gleichzeitig dürften Stipendien und Tantiemen jedoch nicht als zu verrechnender Umsatz im Leistungszeitraum gelten. Da die Abrechnungen von GVL und GEMA immer zeitversetzt für das Vorjahr erfolgen, sei es wichtig, dass auch zum Zeitpunkt coronabedingt ausbleibender Ausschüttungen noch finanzielle Mittel zur Kompensation verfügbar sind.